Beschreibung
Gabelöl Motul Fork Oil Expert 5w light (1l) wurde speziell für alle Arten von Upside-down oder klassischen Teleskopgabeln entwickelt. Seine Technosynthese®-Formel enthält ein speziell von MOTUL entwickeltes Additiv, das das Gleiten der Gabel erleichtert.
Es gewährleistet dank der synthetischen Grundöle eine konstante Dämpfung bei allen Temperaturen und bietet den Schutz der beweglichen Komponenten sowie eine hervorragende Schmierstoff-/Elastomerverträglichkeit.
ANWENDUNGSHINWEISE
MOTUL Fork Oil Expert Öle ((Light, Medium; Medium Heavy und Heavy) können gemischt werden, um die optimale Dämpfungswirkung zu erzielen.
Verwenden Sie genau die vom Hersteller empfohlene Menge.
Bitte die Hinweise zur Altölverordnung beachten!
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Aspirationsgefahr, Kategorie 1 (Asp. Tox. 1, H304).
Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3, H412).
Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme :
GHS08
Signalwort :
GEFAHR
Produktidentifikatoren :
EC 265-158-7 DISTILLATES (PETROLEUM), HYDROTREATED LIGHT PARAFFINIC
EC 265-157-1 DISTILLATES (PETROLEUM), HYDROTREATED HEAVY PARAFFINIC
Gefahrenhinweise :
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise - Allgemeines :
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise - Prävention :
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Sicherheitshinweise - Reaktion :
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Sicherheitshinweise - Entsorgung :
P501 Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften
2.3. Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table
Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der
REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.